Was ist eine Patientenverfügung?
Definition und Zweck einer Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument der persönlichen Vorsorge, das es volljährigen Personen ermöglicht, ihre medizinischen Wünsche und Entscheidungen für den Fall festzulegen, dass sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Dieses Dokument, oft auch als "Advance Directive" bezeichnet, dient dazu, Ärzten, Angehörigen und Betreuern Anweisungen zu geben, wie mit der Durchführung oder dem Unterlassen von medizinischen Maßnahmen zu verfahren ist, sollte man selbst nicht mehr in der Lage sein, seine Wünsche zu kommunizieren.
Der Hauptzweck einer Patientenverfügung liegt darin, die Autonomie und den Willen des Verfassers auch dann zu wahren, wenn kritische Gesundheitssituationen keine eigene Entscheidungsfindung mehr zulassen. Sie bringt Klarheit für Ärzte und Angehörige und kann dabei helfen, ethische Konflikte und juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland ist die Patientenverfügung durch das Betreuungsrecht geregelt. Laut § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Patientenverfügung dann bindend, wenn sie schriftlich verfasst wurde und konkrete Aussagen zu den medizinischen Maßnahmen enthält, die sie zulassen oder untersagen will. Die Verfügung muss klar und ohne Interpretationsspielraum festlegen, in welchen Behandlungssituationen sie anzuwenden ist.
Für eine rechtsgültige Patientenverfügung sind keine amtlichen Vordrucke notwendig, doch stellt beispielsweise das Bundesjustizministerium Formulare kostenlos zur Verfügung. Diese Dokumente können als Leitfaden dienen und sicherstellen, dass alle wesentlichen Aspekte abgedeckt werden. Dennoch sollten individuelle Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden, um die Patientenverfügung auf persönliche Situationen maßzuschneidern. Hierzu ist es unabdingbar sich an ein Expertenteam zu wenden.
Es ist zudem ratsam, die Patientenverfügung in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht zu erstellen, um eine vertrauenswürdige Person zu bestimmen, die im Fall der Fälle die eigenen Interessen im Sinne der Verfügung vertritt. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zum Ausdrucken sind online verfügbar und dienen dazu, beide Aspekte der persönlichen Vorsorge sinnvoll zu kombinieren. Jedoch sind sie weder rechtlich bindend, noch kurzfristig im Original verfügbar, wenn sie zu Hause in irgendeinem Schrank abgelegt werden.
Erstellung und Inhalt einer Patientenverfügung
Anforderungen an die Form und Wirksamkeit
Die rechtlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung sind klar definiert. Um wirksam zu sein, muss die Patientenverfügung schriftlich verfasst werden und die Unterschrift des Verfassers tragen. Es ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich, doch muss die Verfügung eindeutig formulieren, welche medizinischen Behandlungen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Und genau darin liegt die Schwierigkeit, denn die Formulierung des persönlichen Wunsches und die Amtssprache sind meist zwei verschiedene Sprachen. Aus diesem Grund sollten Verfügungen zumindest durch einen Rechtsanwalt erstellt werden.
Um auch langfristig gültig zu bleiben, sollte die Patientenverfügung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Es empfiehlt sich, dieses Dokument in greifbarer Nähe zu bewahren und einer Vertrauensperson sowie dem eigenen Hausarzt eine Kopie zu übergeben. Der Zugang zu einer Patientenverfügung im Notfall ist entscheidend für die Umsetzung der darin festgehaltenen Wünsche.
Eine klare und präzise Formulierung ist essenziell, um Missverständnisse zu vermeiden. Hierbei können professionelle Dienstleister wie die Jura Direkt in Kooperation mit freien Rechtsanwaltskanzleien alle wesentlichen Punkte abdecken.
Tipps zur Formulierung eigener Wünsche
Beim Verfassen einer Patientenverfügung sollten individuelle Wünsche und Wertvorstellungen einfließen. Es ist wichtig, sich vorab mit verschiedenen medizinischen Situationen und Behandlungen auseinanderzusetzen, um eigene Entscheidungen treffen zu können. Wer unsicher ist, sollte fachlichen Rat einholen, beispielsweise beim Hausarzt oder bei Beratungsstellen wie der Jura Direkt.
Die Dokumentation sollte spezifisch sein: Generelle Aussagen wie "Ich möchte keine lebenserhaltenden Maßnahmen" sind für Ärzte schwer bis gar nicht umsetzbar. Besser ist es, konkret zu benennen, ob Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Wiederbelebung oder Ernährung durch Sonden erwünscht sind, insbesondere in Hinblick auf verschiedene Krankheitszustände oder Prognosen.
Vor allem sollten auch die eigenen Wertvorstellungen und die Lebensqualität berücksichtigt werden. Es kann hilfreich sein, in der Verfügung zu erläutern, was persönlich unter Lebensqualität verstanden wird, um medizinische Entscheidungen im Kontext dieser Vorstellungen zu treffen.
Vorlagen und Dienstleister für Patientenverfügungen
Die Erstellung einer Patientenverfügung kann durch verschiedene Dienstleister unterstützt werden. Organisationen wie die Jura Direkt bieten beispielsweise umfassende Begleitungen bei der Erstellung an.
Das Bundesjustizministerium bietet ein "Bundesjustizministerium Patientenverfügung Formular kostenlos" an, das leicht zugänglich ist und als Beispiel dient, wie ein solches Dokument aussehen kann.
Darüber hinaus gibt es Online-Dienste, die bei der Formulierung einer individuellen Patientenverfügung unter Berücksichtigung persönlicher Umstände helfen. Diese kostenpflichtigen Angebote können eine sinnvolle Investition sein, besonders wenn komplexe medizinische oder ethische Fragen geklärt werden müssen.
Letztendlich liegt die Herausforderung darin, die "beste Patientenverfügung" für die eigenen Bedürfnisse zu finden, sei es durch die Nutzung eines "Patientenverfügung Formular", der Hilfe professioneller Dienstleister oder durch individuelle Erstellung des Dokuments durch einen Rechtsanwalt oder Notar. Die gewählte Vorgehensweise sollte immer die persönlichen Wünsche angemessen und rechtssicher widerspiegeln.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Abgrenzung zur Patientenverfügung
Während die Patientenverfügung eine schriftliche Willenserklärung für medizinische Entscheidungen bei Einwilligungsunfähigkeit ist, umfasst die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung weitere Aspekte der persönlichen Vorsorge. Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen, sollte dieser dazu nicht mehr in der Lage sein. Dies kann neben Gesundheitsangelegenheiten auch Vermögenssorge oder die Vertretung vor Behörden einschließen. Die Betreuungsverfügung hingegen benennt eine oder mehrere Personen, die vom Gericht als Betreuer bestellt werden sollen, falls eine rechtliche Betreuung notwendig wird.
Eine klare Abgrenzung dieser Dokumente ist wesentlich, da sie unterschiedliche Anwendungsbereiche und rechtliche Grundlagen haben. Während die Patientenverfügung direkt medizinisches Personal bindet, bedarf es bei Entscheidungen, die über das Medizinische hinausgehen, einer durch die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung legitimierten Person.
Bedeutung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Kontext der Patientenverfügung
Die Kombination von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist ein umfassendes Konzept der persönlichen Vorsorge. Diese Dokumente ergänzen einander und sorgen dafür, dass der eigene Wille über verschiedene Lebensbereiche hinweg respektiert wird. Die Erstellung einer "Vorsorgevollmacht zum Ausdrucken" oder einer "Patientenverfügung Formular" kann dabei den ersten Schritt darstellen, um sich mit den Themen auseinanderzusetzen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, sind jedoch nicht rechtswirksam.
Die Bedeutung der Vorsorgevollmacht im Kontext der Patientenverfügung liegt vor allem darin, dass die bevollmächtigte Person den in der Patientenverfügung festgelegten Willen umsetzen und zugleich in Situationen handeln kann, die in der Patientenverfügung nicht antizipiert wurden. Es ist daher ratsam, bei der Auswahl dieser Person sorgfältig zu sein und das persönliche Vertrauensverhältnis als Entscheidungsgrundlage zu nutzen.
Die Betreuungsverfügung hat eine wichtige Funktion, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt oder diese nicht alle notwendigen Bereiche abdeckt. Sie empfiehlt dem Betreuungsgericht eine Person des Vertrauens für den Betreuerposten, sollte eine gesetzliche Betreuung erforderlich werden.
Abschließend sollte beim Erstellen dieser Dokumentation auf verlässliche Quellen wie das Bundesjustizministerium oder die Jura Direkt zurückgegriffen werden. Diese bietet nicht nur eine rechtssichere Erstellung, sondern auch umfassende Informationen zur korrekten Anwendung dieser Vorsorgemaßnahmen.
Es kann hilfreich sein, rechtliche Unterstützung zu suchen oder spezialisierte Dienstleister in Anspruch zu nehmen, um die individuell beste Lösung zu finden.
Umgang mit einer Patientenverfügung im Ernstfall
Prüfung der Patientenverfügung durch Betreuer oder Bevollmächtigten
Im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit des Patienten kommt der Patientenverfügung eine entscheidende Rolle zu. Es obliegt dem Betreuer oder Bevollmächtigten, den Inhalt der Verfügung zu prüfen und in Zusammenarbeit mit Ärzten und Pflegepersonal sicherzustellen, dass die festgelegten Wünsche des Patienten respektiert werden. Zu diesem Zweck sollte der Bevollmächtigte eine Kopie der Patientenverfügung besitzen oder zumindest wissen, wo sie zu finden ist.
Die Überprüfung umfasst neben der Prüfung der Echtheit und Gültigkeit auch die Interpretation und Anwendung auf die aktuelle medizinische Situation. Dabei ist entscheidend, dass die festgelegten Bedingungen der Patientenverfügung mit der momentanen Lebens- und Gesundheitssituation des Patienten übereinstimmen. In Fällen, in denen Unklarheiten auftreten, kann eine rechtliche Beratung angebracht sein, um den Patientenwillen korrekt umzusetzen.
Bevollmächtigte sollten zudem darauf achten, dass sichergestellt ist, dass die Patientenverfügung allen behandelnden Ärzten sowie dem Pflegepersonal bekannt gemacht wird. In Deutschland bietet die Jura Direkt eine einfache Möglichkeit, die Verfügungen zu verwalten und bei Bedarf vorzulegen.
Anpassung an die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation
Eine Patientenverfügung ist nur so aktuell wie die letzte Überarbeitung. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Verfügung regelmäßig auf Änderungen in den persönlichen Wünschen oder der medizinischen Praxis hin überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Besonders in jenen Fällen, in denen sich die medizinische Technologie oder die persönlichen Wertvorstellungen geändert haben, kann eine Aktualisierung erforderlich sein.
Eine solche Anpassung kann durch eine Neuverfassung oder eine formelle Änderung der bestehenden Dokumente erfolgen. Hierbei hilft der Jura Direkt Service mit seiner jährlichen Erinnerung zur Aktualisierung der Daten und dem automatischen Anpassen an gesetzliche Änderungen.
Die regelmäßige Auseinandersetzung mit der eigenen Patientenverfügung und eine klare Kommunikation mit der bevollmächtigten Person sind wesentliche Bestandteile, um die Effektivität der Verfügung zu gewährleisten. Nutzern wird empfohlen, sich mit der Kopie der Vollmachten und Verfügungen vertraut zu machen und diese als Grundlage für Diskussionen und Entscheidungen zu verwenden.
Warum Sie Ihre Vorsorgedokumente mit der Jura Direkt machen sollten?
Die Erstellung der Vorsorgedokumente mit der Jura Direkt ermöglicht Ihnen in Kooperation mit freien Rechtsanwaltskanzleien folgende Dokumente vollumfänglich erledigen zu lassen und auf dem neuesten gesetzlichen Stand zu halten:
▪ Gesamtvollmacht (GV) für Privatpersonen, bestehend aus Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht
▪ Unternehmervollmacht (UV) bestehend aus, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht inkl. Regelungen für die Ausübung aller selbstständigen Tätigkeiten
▪ Sorgerechtsverfügung
▪ Testament (Sonderpreis, wenn vorher die Vollmachten über die Jura Direkt erledigt wurden)
Professionell erstellte Vollmachten und Verfügungen kosten Geld
Sie können aktuell Vollmachten rechtskonform nur bei Rechtsanwälten und Notaren erstellen lassen.
▪ Rechtsanwälte: Abrechnung nach Stundensatz, ca. 300 € – 800 € pro Person
▪ Notare: Abrechnung nach Vermögen, ca. 300 € – 1.300 €
▪ Internet / div. Vorlagen: Haftung liegt beim Ersteller, Echtheit beweispflichtig
▪ Jura Direkt:
Gesamtvollmacht für eine Privatperson: pauschal 259 €
Partnerpreis pro Person: pauschal 219 €
Junge Erwachsene bis zum 28. LJ: pauschal 169 €
Kinder von Kunden bis zum 28. LJ: pauschal 119 €
Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder unabhängig der Kinderanzahl: pauschal 89 €
Unternehmervoillmacht inkl. Gesamtvollmacht: pauschal 279 €
Testamentserstellung: ab 539 €